Meldeangelegenheiten
In Österreich gilt eine allgemeine Meldepflicht, das heißt Personen müssen sich an-, um- bzw. abmelden, sofern sie eine (neue) Unterkunft beziehen. Für die An-, Um- und Abmeldung sind verschiedene Fristen zu beachten.
Das Meldezettel-Formular kann hier als PDF heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich.
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Informationen zum Thema MeldeangelegenheitenFormulare zum Thema
Personen- und Meldeauskunft: Auskunft, ob und unter welcher Anschrift angeführte Person in der Gemeinde gemeldet ist
Zuständige MitarbeiterInnen
Sabine Sporn

Funktion: | Bürgerservice |
Telefon | 04238/8311-26 (Festnetz) |
sabine.sporn@ktn.gde.at |
Aufgabe |
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