Alle Angelegenheiten und Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches und Behördenaufgaben, soweit diese nicht einem der Vizebürgermeister durch Verordnung übertragen werden. Unter anderem sind dies die Angelegenheiten: Personal, Kultur, Erziehung und Bildung, Öffentliche Sicherheit, Feuerwehr, Finanzen, Land- und Forstwirtschaft, Veterinärwesen, Jagdangelegenheiten, Wohnungen, Bauwesen, Grundverkehr, Grundbesitz der Gemeinde, Natur- und Umweltschutz, Wasserversorgung, Abwasserwirtschaft sowie Straßen und Wegenetz.